Willkommen auf der Homepage von Klaus Peter Becker GmbH
Sie wollen Ihren Abfall, Bauschutt, Bodenaushub, Gartenabfall oder anderes entsorgen? Wir liefern Ihnen die passenden Container und entsorgen die Materialien fach- und sachgerecht.
Hierzu stellen wir Ihnen Container in offener Bauform in der Größe von 5cm bis 30cm bereit.
Bitte beachten Sie bei der Bestellung das eine genügende Durchfahrsthöhe und -breite für unsre LKW zur Verfügung steht.
In der Regel genügen
als Durchfahrtshöhe 3,20 m
als Durchfahrtsbreite 3,10 m (mit Einweiser auch 2,80 m)

Abfallarten
Die Klaus Peter Becker GmbH ist befugt, alle Abfälle nach A V V (Europäische Abfallverzeichnisverordnung) zu sammeln und zu befördern.
Grundsätzlich ist der Auftraggeber für die Bennenung des Containerinhaltes zuständig.
Damit es bei der Bestellung der Container für Sie leichter wird, haben wir nachfolgend einmal die unterschiedlichen Abfallsorten aufgelistet.
Bauschutt):
Mauerwerk mit Putz-/Mörtelresten, Fliesen, Pflastersteine, Porzellan, Dachziegel, Keramik..
Zur Bauschuttfraktion gehören keine Leichtbaustoffe wie Rigips oder Yton.
Verunreinigungen durch Styropor, Boden etc. führen zu einer Preiserhöhung.
Boden:
Hierbei wird zwischen steinfreiem Sandboden und Boden mit Steinen bzw. Lehmboden unterschieden.
Verunreinigungen führen auch hier zu einer Preiserhöhung.
Holz ohne schädliche Verunreinigungen:
Holz wird entsprechend der Altholzverordnung unterschiedlich eingeteilt.
Je nach Einteilung berechnet sich der Preis für die Entsorgung.
A I: z. B. Späne, Möbel und Paletten aus naturbelassenem Vollholz.
A II: z. B. Verschnitt, Späne aus behandeltem Holz- bzw. Holzwerkstoffen, Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Schalhölzer, Dielen,
A III: z. B. Möbel, verleimt, beschichtet, gestrichen, lackiert, Altholz aus Sperrmüll
Holz mit schädlichen Verunreinigungen:
A IV: z. B. Konstruktionshölzer, Fenster, Außentüren, imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich
gemischte Bau-/Abbruchabfälle:
Es dürfen diverse Abfälle miteinander vermischt werden, z. B. Schutt mit Holz, Folie, Boden und Grünabfall. Nicht zulässig ist dagegen das Einladen von vollen Farbeimern, Lacken etc., Elektrogeräten jeder Art, Leuchtstoffröhren, Sonderabfällen wie Dachpappe und Eternit/Asbest. Im Zweifelsfall bitten wir Sie uns zu fragen.
z.B. Dachpappe, Isoliermaterial, Asbest u.a.